Leica Geosystems AG Produkte, die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geliefert werden, müssen den Richtlinien der Europäischen Union (EU) entsprechen. Auf einigen Produkten muss das CE Zeichen angebracht sein, welches darauf hinweist, dass diese Produkte die EU Richtlinien erfüllen.
Für Produkte bei denen EU Richtlinien nicht anwendbar sind, dürfen keine CE- Konformitätserklärungen ausgestellt werden (z.B. bei optomechanischen Produkten wie Leica NA700). Deshalb sind für solche Produkte keine CE- Konformitätserklärungen verfügbar.
Für diese Produkte hält Leica Geosystems AG eine Kopie der aktuellen CE Konformitätserklärung bereit, diese muss auf Anfrage der EU Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Das Ausstellungsdatum der Konformitätserklärung entspricht dem ersten Freigabedatum. Das Dokument muss im Falle von neuen Standards oder wesentlichen technischen Änderungen des Produktes aktualisiert werden.
Die aktuelle Version der CE Konformitätserklärung kann direkt von der Leica Download Seite heruntergeladen werden (klicken Sie auf untenstehenden Link für Download).
Das Dokument ist englisch, eine Übersetzung in die anderen Amtssprachen der Gemeinschaft Euopean kann unter dem Link "Translations" weiter unten heruntergeladen werden.