Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Zweck der Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt durch eine bessere und frühere Identifizierung von gefährlichen chemischen Substanzen. Die Verordnung gilt für alle Lieferanten (innerhalb und ausserhalb von Europa), die Chemikalien und/oder Produkte, die gewisse Chemikalien enthalten, in die Europäische Union verkaufen, importieren oder produzieren.
Gemäss REACH ist Leica Geosystems ein so genannter nachgeschalteter Anwender von chemischen Substanzen. Leica Geosystems ist kein Hersteller oder Importeur von Substanzen und muss in diesem Sinne keine Chemikalien vorregistrieren lassen. Zudem werden unter normalen Bedingungen beim Gebrauch unserer Produkte keine Substanzen emittiert.
Leica Geosystems unterstützt die Ziele von REACH indem sie die Sicherheitshinweise in der Anwendung von Chemikalien genauestens befolgt, um den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz zu gewährleisten. Bitte sehen Sie angehängt den Download des Briefes, in dem unsere Massnahmen als nachgeschalteter Anwender zur Einhaltung der Richtlinie im Detail erläutert werden.